Finanzausschuss

Aufgaben des Finanzausschusses

Der Finanzausschuss entscheidet abschließend über:

  • Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Ziff. 16 GO LSA, deren Vermögenswert zwischen 10.000,00 EUR bis zu 25.000,00 EUR liegt;
  • überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von je 30.000,00 EUR, solange im Haushaltsjahr einschließlich der Entscheidungen aus § 6 Abs. 3 Ziff. 3 eine Gesamtsumme von 300.000,00 EUR nicht überschritten ist

Der Finanzausschuss berät über:

  • die Vorbereitung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung sowie des Finanzplanes;
  • Gebührensatzungen, Entgelt- und Honorarordnungen;
  • Hingabe und Aufnahme von Darlehen;
  • Übernahme von Bürgschaften;
  • Finanzangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;
  • Vorbereitung einer Empfehlung für die Beschlussfassung des Stadtrates über die Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters;
  • Angelegenheiten der Rechnungsprüfung.

Der Finanzausschuss kontrolliert die Durchführung des Haushaltsplanes.

Ausschussvorsitzender: Marcus Turré

Unsere Vertreter im Finanzausschuss sind Marcus Turré und Roland Striegel.