Zu „Mieter nach Verkauf beunruhigt“, MZ 20.03.2015

Kommunalpolitik

Bereits vor Wochen wurde durch die Fraktion SPD/Bündnisgrüne im Merseburger Stadtrat nachgefragt, warum den in Merseburg-Süd betroffenen Mietern im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer Wohnungen die mitbeschlossene Sozialcharta nicht zur Kenntnis gegeben wurde. Nunmehr, 5 Tage nach der OB-Wahl, nahm sich die MZ des Themas öffentlich an. Beim Lesen blieb bei mir in mehrfacher Hinsicht ein fader Beigeschmack zurück. Der schlimmste dabei: Neben den verkauften Wohnungen müssen sich auch die Mieter als „verkauft“ empfinden. Anstatt sie als betroffene Subjekte zu behandeln und zeitgleich mit dem Verkauf über ihren in der Sozialcharta vereinbarten zusätzlichen Mieterschutz wortgenau zu informieren, verschanzt sich der Verkäufer nachträglich hinter einer fragwürdigen Rechtsposition. Und der neue Eigentümer lässt verlauten, die Sozialcharta betreffe nicht die Vertragsbeziehungen zu den Mietern und gibt – in einem Anflug von Gnade – immerhin Auszüge aus der Charta bekannt.

Hallo?! Wenn Menschen so würdelos quasi als Objekte behandelt werden, muss sich niemand  wundern, dass politische Glaubwürdigkeit bei Bürgerinnen und Bürgern immer wieder ernsten Schaden nimmt. Gern wird ja – nach Wahlen – gefragt, warum eine zunehmende Entfremdung breiter Bevölkerungskreise von unserer Demokratie stattfindet? – Nun, manche Antwort scheint mir mit Händen zu greifen! Deshalb sage ich: Die ehemaligen Mieter der Gebäudewirtschaft in Merseburg-Süd haben einen unaufgebbaren Anspruch auf den wortgenauen Text ihres zusätzlichen Mieterschutzes.

Roland Striegel