Die Stadt Merseburg hat die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 57 „Weiße Mauer“ gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend bekannt gemacht. >>>
Kommunalpolitik
Weitere Veröffentlichungen zum Bauprojekt im Amtsblatt Nr. 16/2012 finden sie hier >>>
Veröffentlicht am 28.05.2012