Aufgaben des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss entscheidet abschließend über:
- Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Ziff. 16 GO LSA, deren Vermögenswert zwischen 10.000,00 EUR bis zu 25.000,00 EUR liegt;
- überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von je 30.000,00 EUR, solange im Haushaltsjahr einschließlich der Entscheidungen aus § 6 Abs. 3 Ziff. 3 eine Gesamtsumme von 300.000,00 EUR nicht überschritten ist
Der Finanzausschuss berät über:
- die Vorbereitung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung sowie des Finanzplanes;
- Gebührensatzungen, Entgelt- und Honorarordnungen;
- Hingabe und Aufnahme von Darlehen;
- Übernahme von Bürgschaften;
- Finanzangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;
- Vorbereitung einer Empfehlung für die Beschlussfassung des Stadtrates über die Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters;
- Angelegenheiten der Rechnungsprüfung.
Der Finanzausschuss kontrolliert die Durchführung des Haushaltsplanes.
Ausschussvorsitzender: Marcus Turré
Unsere Vertreter im Finanzausschuss sind Marcus Turré und Roland Striegel.