Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Aufgaben des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt entscheidet abschließend über:

  • die Vergabe von Bauleistungen (VOB) und Nachträgen, die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (VOL) mit einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR bis 250.000,00 EUR pro zu vergebender Leistung;
  • die Vergabe von Leistungen nach der HOAI sowie von sonstigen Leistungen (VGV) mit einem Auftragswert von mehr als 50.000,00 EUR bis 250.000,00 EUR pro zu vergebender Leistung;
  • die Maßnahmepläne im Rahmen der Städtebauförderung;
  • Art und Umfang der Erschließung oder des Ausbaues von Straßen einschließlich möglicher Abschnittsbildung für beitragsauslösende Maßnahmen sowie in den Fälle einer Aufwandsspaltung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt berät über:

  • Bauleitplanverfahren gem. BauGB;
  • die von der Stadt zu erteilenden Einvernehmen gem. § 36 BauGB für Vorhaben gem. §§ 14 (2), 31, 33, 34, 35 BauGB und öffentliche und private Bebauungs- und Gestaltungsvorschläge, Nutzungsänderungsvorhaben sowie städtebauliche Sanierungsvorhaben, wenn die Vorhaben und Vorschläge für die städtebauliche Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind;
  • städtebauliche Entwicklungskonzepte;
  • Satzungen u.a. gem. BauGB, BauO LSA, StrG LSA, RL StäBauF und KAG LSA;
  • Abweichungen von den im Rahmenplan genannten Zielen der Stadtsanierung;
  • bodenordnende Maßnahmen gem. § 46 BauGB (Umlegungsordnung);
  • die Vergabe von Straßennamen; 
  • Widmung, Entwidmung und Umstufung von Straßen;
  • Angelegenheiten, die der Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität dienen, insbesondere Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie der Verringerung der Lärmbelastung;
  • Angelegenheiten, betreffend die Grün- und Erholungsflächen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen, land- und forstwirtschaftliche Flächen;
  • Angelegenheiten, die den Klimaschutz und regenerative Energien betreffen;
  • Angelegenheiten, die mit der wirtschaftlichen und energiepolitischen Entwicklung der Stadt zusammenhängen;
  • Gewerbegebietsentwicklungen;
  • Angelegenheiten der Stadtwerbung, des Citymanagements und des Tourismus;
  • Aufgaben städtischer Denkmalpflege und Förderung denkmalerhaltender Aufgaben der Stadt Merseburg.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt ist zu informieren über:

  • die Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Vorhaben und zu Vorhaben und Planverfahren nach Bundes- und Landesgesetzen;
  • die Einwerbung von Fördermitteln im Rahmen von Stadtentwicklungsprogrammen mit einem Wert von mehr als EUR 50.000;
  • den Erlass von Bescheiden über städtebauliche Gebote gem. §§ 176-179 BauGB;
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse;
  • das Straßenausbauprogramm;
  • die Auftragsvergabe des jeweiligen Vorjahres durch die Stadt Merseburg;
  • die Ergebnisse der Tätigkeit des Umlegungsausschusses.

Unsere Vertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sind Dr. Steffen Eichner und Hubertus Steinki.