Hauptausschuss

Aufgaben des Hauptausschusses

Der Hauptausschuss entscheidet abschließend über:

  • die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Beschäftigten in Entgeltgruppen von EG 9 bis EG 13 des TVöD , im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister;
  • die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewertenden Tätigkeit sowie die Festsetzung der Bezüge oder des Entgeltes bei Beschäftigten der Entgeltgruppen nach Ziffer 1, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht, im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister;
  • Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Ziff. 7 und 10 GO LSA, deren Vermögenswert die Summe von 50.000,00 EUR übersteigt, bis 125.000,00 EUR;
  • Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Abs. 3 Ziff. 13 und 16 GO LSA, deren Vermögens- wert zwischen 25.000,00 EUR und 75.000,00 EUR liegt;

Der Hauptausschuss berät über:

  • den Stellenplan
  • Satzungen, sofern sie nicht im Wirtschafts- oder Finanzausschuss beraten werden
  • Verträge der Stadt mit grundsätzlicher Bedeutung
  • Angelegenheiten des Brandschutzes und der Feuerwehr
  • Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit den Partnerstädten und mit kommunalen Verbänden und Vereinen sowie internationale Begegnungen
  • Der Hauptausschuss berät auf Antrag eines Fachausschusses über Angelegenheiten des betreffenden Ausschusses

Der Hauptausschuss koordiniert die Tätigkeit der übrigen Ausschüsse und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Zuständigkeit eines Ausschusses. Unsere Vertreter im Hauptausschuss sind Dr. Steffen Eichner und Roland Striegel.